Corona Schnelltests / POC-Tests - ab 1. März 2023


Das Bundesgesundheitsministerium hat zum 28.02.2023 alle offiziellen Corona-Tests eigestellt.
Alle bisherigen Teststellen können somit ab 01.03.23 keine Test mehr mit der KVWL abrechnen.

Die POC-Schnelltest sind aber weiterhin in meiner Praxis möglich. Die Kosten dafür trägt der Bürger jetzt selbst.

Der Test wird durch ärztlich geschultes Personal mit Sachkundenachweis durchgeführt. Im Regelfall soll der Test in Form eines Drive-In abgewickelt werden, nach Aufforderung kann auch eine Probenentnahme im Gebäude erfolgen. Nach Terminbuchung und Übermittlung der Anmeldedaten erfolgt der Abstrich im Regelfall durch die Nase an der hinteren Rachenwand.  

Ablauf

1. Schritt: telefonisch einen Termin vereinbaren

2. Schritt: Online-Anmeldeformular für Telefontermine ausfüllen und absenden

Die Anmeldebescheinigung zum Verbleib im Testzentrum wird von der Teststelle ausgedruckt.

3. Schritt: Die Testbescheinigung für Sie zuhause ausdrucken, ausfüllen und mitbringen.

4. Schritt - Probenentnahme

Melden Sie sich in der Praxis an! Der fachgerechte Abstrich erfolgt durch unser Personal. Bis zur Probenentnahme besteht Maskenpflicht. Es wird ein Nasen- / Rachenabstrich genommen. D.h. das Teststäbchen wird durch die Nase an die Rachenwand geführt, dort wird die Probe abgestrichen. Ein zusätzlicher Abstrich durch den Mund zum Rachen ist bei den verwendeten Tests nicht vorgesehen. Je nach verfügbarem Test kann die Art des Abstrichs variieren. Die Methode des Abstrichs ist nicht frei wählbar, sondern immer testbezogen vom Hersteller vorgegeben. 

Der Personalausweis ist in jedem Fall immer vorzulegen!

5. Schritt - Ergebnisbekanntgabe

Die Auswertung des Schnell-Testes dauert etwa 15 Minuten. Sie können im Auto auf Ihr Ergebnis warten.

Das Testergebnis wird in Form der aktuellen, offiziellen Testbescheinigung schriftlich vor Ort übergeben. Diese bitte hier vorher herunterladen, ausdrucken, ausfüllen und mitbringen. In Ausnahmefällen können Sie die Testbescheinigung auch selbst vor Ort ausfüllen. Benachrichtigungen per E-Mail, SMS oder Telefon stehen nicht zur Verfügung.

Download
Testbescheinigung zum Selbstausdruck
EU Test-Beschreinigung Stand 07-2022.pdf
Adobe Acrobat Dokument 164.9 KB

Bei positivem Ergebnis besteht die Pflicht zur unverzüglichen und eigenverantwortlichen Absonderung nach aktueller Corona-VO. Zur Bestätigung einen PCR-Test zu machen ist i.d.R. sinnvoll. PCR-Tests biete ich nicht an. Weitere Information für diesen Fall gibt es dann vor Ort.

Die Zuverlässigkeit der verwendeten Corona-Tests

Um bestimmen zu können, wie zuverlässig die Testergebnisse von PCR-, Antigen- und Antikörpertests sind, werden die zwei Testkriterien Sensitivität und Spezifität betrachtet:

 

Die Sensitivität beschreibt den Prozentsatz an richtig erkannten Infektionen. Beim verwendeten Test liegt die Sensitivität bei 96,5 %. Dies bedeutet, dass von 100 Infizierten 96,5 Patienten richtig als positiv identifiziert werden. 3,5 Infizierte erhalten in diesem Fall ein falsches negatives Testergebnis.

 

Die Spezifität gibt an, wie viel Prozent der nicht mit COVID-19-Infizierten, also gesunden Patienten, zuverlässig auch als nicht infiziert erkannt werden. Beim verwendeten Test liegt die Spezifität bei 99,5 %. Demnach würden 99,5 von 100 gesunden Patienten ein negatives Testergebnis erhalten, 0,5 Patienten würden ein fälschlicherweise positives Testergebnis bekommen.

Schnelltestergebnisse besser verstehen? Lesen Sie hier, was das RKI dazu sagt.

 

Zum Ablauf der Probenentnahme und zum Handling des Tests können Sie sich auch diese Video des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) Westfalen-Lippe anschauen: