Der Ernährungstherapie liegt i.d.R. eine oder mehrere Erkrankungen zugrunde, die durch einen Arzt diagnostiziert wurden. Ist die Erkrankung durch Änderungen bei der Ernährung in ihrem Verlauf positiv zu beeinflussen, stellt der Arzt eine sog. Notwendigkeitsbescheinigung, eine Art Überweisung aus, die auch den Krankenkassen als Basis zur anteiligen Übernahme der Behandlungskosten dient. Die rechtliche Grundlage dafür ist der § 43 Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V).
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