Ernährungstherapie


 

Der Ernährungstherapie liegt i.d.R. eine oder mehrere Erkrankungen zugrunde, die durch einen Arzt diagnostiziert wurden. Ist die Erkrankung durch Änderungen bei der Ernährung in ihrem Verlauf positiv zu beeinflussen, stellt der Arzt eine sog. Notwendigkeitsbescheinigung, eine Art Überweisung aus, die auch den Krankenkassen als Basis zur anteiligen Übernahme der Behandlungskosten dient. Die rechtliche Grundlage dafür ist der § 43 Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V).

 


Bei vielen Erkrankungen ist eine begleitende Ernährungstherapie sinnvoll:

  • Lebensmittelunverträglichkeiten
Fruchtzucker (Fructosemalabsorption, Fructoseintoleranz)
Milchzucker (Lactoseintoleranz)
Histamin
Allergien - nicht nur auf Lebensmittel
Zöliakie
Weizensensitivität
sowie die Kombination mehrerer Unverträglichkeiten
  • Eosinophile Ösophagitis
  • Reizdarmsyndrom
  • Entzündliche Darmerkrankungen (Morbus Crohn, Colitis ulcerosa)
  • Erkrankungen von Magen, Leber und Galle
  • Entzündungen der Bauchspeicheldrüse
  • Verstopfung / Durchfall
  • Übergewicht (Adipositas)
  • Prä- und postoperative Ernährung bei bariatrischen Operationen (Adipositas-Chirurgie)
  • Fettstoffwechselstörungen (z.B. erhöhte Cholesterin- oder Triglyceridwerte)
  • Herz-Kreislauf-Erkrankungen
  • Bluthochdruck
  • rheumatischen Erkrankungen
  • Gicht (Hyperurikämie)
  • Diabetes mellitus
  • Krebserkrankungen
  • Untergewicht / Mangelernährung
  • Osteoporose
  • Allergien
  • Neurodermitis
  • HIV / Aids
  • Transplantationspatienten

 

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